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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2009
Für alle geschlossenen Beförderungsverträge gelten ausschließlich unsere (nachfolgend Beföderungsgeber genannt) Beförderungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Auftraggebers (nachfolgend Beförderungsnehmer genannt) bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Preise und Zahlungsbedingungen Alle in unserem Angebot genannten Preise vertsehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind somit Endpreise. Diese Preise gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit Erscheinen dieses Angebotes werden alle früheren Preise ungültig. Alle Preise können sich ohne Ankündigung ändern. Alle Angebote begrenzen sich auf das angebene Gültigkeitsdatum. Alle Verträge enthalten immer einen Fahrer. Der Mindestanmietungszeitrahmen für einen Oldtimer mit Fahrer beträgt zwei Stunden. Verträge kommen nur zustande, wenn diese vom Beföderungsnehmer schriftlich gegeben und vom Beföderungsgeber schriftlich bestätigt werden. Um die Reservierung bindend werden zu lassen, ist eine Anzahlung in Höhe von € 75,- zu leisten. Die Restsumme aus dem Vertrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Nutzungstermin auf unser Konto zu überweisen. Damit wird die Reservierung für uns bindend und wird dann zum Auftrag. Sollte der Beföderungsnehmer den Termin schuldhaft verpassen, nicht wahrnehmen oder nicht rechtzeitig stornieren (mindestens 48 Stunden im voraus), hat der Beförderungsnehmer kein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung.
Haftung bei Schäden Der Beförderungsnehmer haftet für alle Schäden am Fahrzeug, auch an anderen beteiligten Fahrzeugen, die durch den Beförderungsnehmer oder dritte, durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten enstanden sind. Dazu gehören, u.a. das nicht genehmigte Anbringen von nicht ausreichend gesicherter Dekoration. Der Fahrer hat das Recht, Kundenwünsche abzulehnen, sofern diese die Verkehrsicherheit des Beförderungsnehmers, Fahrers, Fahrzeugs oder Dritter gefährdet. Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.
Datenspeicherung Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
Nebenleistungen Werden Nebenleistungen vereinbart, z.B. die Abholung von Blumenschmuck, Verzierungen, Dekorationen o.ä. über einen Drittanbieter, werden hierfür keine Gewährleistung über deren Richtigkeit und Qualität übernommen. Wurde der Blumenschmuck oder jegliche Dekoration bei uns bestellt und von uns geliefert, kann der Beföderungsnehmer uns beauftragen, die Dekoration gegen Gebühr zu enstorgen. Ist der Blumenschmuck oder Dekoration vom Beförderungsnehmer voll bezahlt kann er nach der Beförderung sofort die Herausgabe fordern.
Vertragserfüllung und Gewährleistung Sollte der Beföderungsgeber durch technischen Mangel, Witterungsumstände (z.B. Glatteis, Streusalz, Sturm o.ä.), höhere Gewalt den Beförderungstermin nicht einhalten können, so hat der Beförderungsnehmer wegen Einmaligkeit des Fahrezugs keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder Entschädigung. In den Fall des Nichtzustandekommens des Beförderungsvertrages erhält der Beföderungsnehmer seine Anzahlung zurück. Offensichtliche Mängel sind sofort, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen nach Ausführung des Beförderungsvertrages schriftlich anzuzeigen. Darüberhinaus werden keine Schadensersatzansprüche anerkannt. Durch Verzögerungen entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Beföderungsnehmers, es sein denn die Verzögerungen beruhen auf Verschulden des Beförderungsgebers.
Versicherungen Es sind alle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entsprechend geforderten Versicherungen abgeschlossen worden, die für Schäden haftet, die vom Fahrer oder einem Beauftragten verursacht wurden. Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Für Schäden, die durch Fremdverschulden enstanden sind, sind wir nicht haftbar zu machen. Hierzu sind alle Schadensersatzansprüche an den Verursacher zu stellen. Von uns verursachte Sachschäden sind auf € 1000,-- begrenzt.
Vertragsstornierung Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie mindestens 48 Stunden vor der Terminvereinbarung vom Beförderungsnehmer schriftlich (auch per e-mail) angezeigt werden. Sollte der Beföderungsnehmer den Termin schuldhaft verpassen, nicht wahrnehmen oder nicht rechtzeitig stornieren (mindestens 48 Stunden im voraus), hat der Beförderungsnehmer kein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung. Storniert der Beförderungsnehmer vor Ablauf der 48 Stunden Frist den Beförderungsvertrag, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- fällig.
Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Blumenschmuck, Dekorationsmaterial, Verzierungen u.ä. vor, sofern diese von uns bestellt und bezahlt wurden, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Unter Eigentumsvorbehalt stehende waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen aus dem Warenverkauf auf uns übergeht und der Eignetumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich.
Anzuwendendes Recht Erfüllungsort und Gerichtstand ist 19057 Schwerin
Preisänderungen Preisänderungen durch drastisch schwankenden Benzinpreis können kurzfristig umgelegt werden.
Sorgfaltspflicht Wegen der Größe und der Ausstattung des Fahrzeugs obliegt dem Fahrer eine besondere Sorfaltspflicht. Es ist daher darauf zu achten, dass die Fahrstrecke nicht durch unwegsames Gelände, sehr enge Straßen o.ä. verläuft.Verkehrsregeln sind in jedem Fall zu beachten.
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